• Bearbeitung durch zertifizierte Ingenieure
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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Gebäude müssen bereits seit vielen Jahren luftdicht ausgeführt werden. Hierdurch wird ein erheblicher Teil der bei alten Bestandsgebäuden noch durch Undichtigkeiten in der Gebäudhülle entweichenden Wärmemenge vermindert und somit Energie eingespart. Dennoch ist es aber auch notwendig, dass eine Mindestmenge an frischer Luft in das Gebäude eingebracht wird und feuchte, verbrauchte und mit Schadstoffen belastete Luft wieder abgeführt wird. Ob die notwendigen Luftmengen nutzerunabhängig, also auch in Abwesenheit des Gebäudenutzers ohne zusätzlichen Aufwand in das Gebäude gefördert bzw. abgeführt werden können, wird im Rahmen des Luftdichtheitskonzeptes geprüft. Für neu zu errichtende Gebäude muß daher ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorliegen. Aber auch Eigentümer von Bestandsgebäuden sind in der Pflicht. Bei der Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird bzw. Einfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird, muß ein entsprechendes Lüftungskonzept für jede Nutzungseinheit erstellt werden. Die Vorgaben des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 sind für alle am Bau beteiligten Gewerke verbindlich. Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, deren Bemessung im Luftdichtheitskonzept festgelegt wird und einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellt. Die Vorlage eines Lüftungskonzepts ist Voraussetzung für eine Förderung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen durch die KfW. Die Umsetzung eines solchen Lüftungskonzeptes stellt bei Neubauten und Modernisierungen einen ausreichenden Luftaustausch sicher.

Wir erstellen Lüftungskonzepte bundesweit und somit auch rund um Scharbeutz, in Lübeck, in Schleswig-Holstein, in Hamburg, in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern.