• Bearbeitung durch zertifizierte Ingenieure
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Luftdichtheitsmessung (Blower Door Test)

Gebäude-Dichtheitsprüfung / Luftdichtigkeitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren - der sogenannte Blower Door Test

Die Wärmeverluste eines Gebäudes setzen sich aus zwei Gruppen zusammen. Zum Einen die Transmissionswärmeverluste durch die Gebäudehülle und zum Anderen die Lüftungswärmeverluste. In den letzten Jahren konnte man die Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der Dämmmaterialien erheblich reduzieren. Somit ist allerdings der prozentuale Anteil der Lüftungswärmeverluste an den Gesamtwärmeverlusten im Gebäude stark angestiegen. Um diese Verluste durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle zu begrenzen, wurde die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle bereits mit der Wärmeschtzverordnung von 1995 zur Pflicht. Hier ist allerdings ein äußerst sorgfältiges Arbeiten der Handwerker notwendig.

Durch die luftdichte Bauausführung sollen nicht nur die Energieverluste minimiert werden, weitaus wichtiger ist die Vermeidung von Tauwasserschäden. Durch Leckagen in der Gebäudehülle wird wesentlich mehr warme (Feuchtigkeit enthaltende) Innenluft nach außen transportiert als über die Diffusion durch die Bauteile. So wurde im Rahmen einer Modellrechnung berechnet, dass an einem Wintertag durch eine 1 m² große Dachfläche über einem ausgebauten Dachgeschoß 1 g Wasserdampf nach außen abgegeben werden. Entsteht in der ansonsten luftdichten Dachfläche durch eine unzureichende Abdichtung lediglich ein 1 mm breiter Spalt mit einer Länge von 1 m, dann werden durch diese Leckage im gleichen Zeitraum durch die Luftströmung 360 g Wasserdampf transportiert. Diese feuchte Luft kühlt sich auf ihrem Weg nach außen hin ab und führt zu einem Tauwasserausfall; meist in der Dämmung bzw. der Konstruktion des Daches.

Die Gebäudedichtheitsprüfung (Luftdichtheitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren), umgangssprachlich auch Blower Door Test genannt), ist eine Maßnahme zur

  • Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasserbildung
  • Vermeidung von Zugluft
  • Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
  • Vermeidung von Schimmelpilzbildung
  • Verbesserung des Schallschutzes und
  • Steigerung der Luftqualität
  • Reduzierung von Heizkosten
  • Gewährleistung einer optimalen Funktionalität einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Die Gebäudedichtheitsprüfung, sollte bereits während der Bauphase eines Neubaus als baubegleitende Maßnahme erfolgen, damit vorhandene Undichtigkeiten zeitnah und mit geringem finanziellen Aufwand behoben werden können. Aber auch nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sollte die Qualität der ausführenden Gewerke (z.B. Fensterbauer oder Dachdecker) durch die Gebäudedichtheitsmessung überprüft werden.

Ebenso wichtig ist es aber auch, anhand der Gebäudedichtheitsprüfung zu belegen, dass der erforderliche Mindestluftwechsel noch eingehalten wird, da ansonsten die Gefahr von Schimmelbildung droht.

Da Undichtigkeiten der Gebäudehülle nicht immer dort ihre Ursache haben, wo ein erhöhter Volumenstrom (eine Undichtigkeit) durch die Messung festgestellt wird, bietet sich die Zuhilfenahme der Gebäudethermografie an. Hier kann die Auskühlung der Gebäudeteile während der Gebäudedichtheitsmessung sichtbar gemacht werden, um so die Quelle der Undichtigkeit aufzuspüren.

Die Norm DIN EN 13829 beschreibt 2 Arten der Messung:

  • Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) - Das Gebäude befindet sich bereits in einem der üblichen Nutzung entsprechenden Zustand.
  • Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) - Messung nach Fertigstellung der luftdichten Ebene. Einstellbare und absichtlich vorhandene Öffnungen in der Gebäudehülle sind abzudichten.

Differenzdruck-Messung

Mit der Luftdichtheitsprüfung, umgangssprachlich auch als "Blower-Door-Test" bezeichnet, erfolgt eine quantitative Erfassung der Luftdichtheit eines beheizten Gebäudes. Es wird dabei ermittelt, wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Um eben diesen Differenzdruck aufzubauen, wird in eine Gebäudeöffnung (Fenster oder Außentür) ein Ventilator eingesetzt. Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten, muss der Ventilator ebensoviel Luft in das Gebäude einblasen (Überdruckmessung), wie durch die Leckstellen des Gebäudes entweicht - umgekehrt bei der Unterdruckmessung. Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße (n50) der Luftdichtheit zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Während die Druckdifferenz aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckagen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Gravierende Leckagen lassen sich bereits mit der bloßen Hand ertasten. Weitere Hilfsmittel zum orten der Leckstellen sind Nebelgeneratoren, Luftgeschwindigkeitsmesser und die Thermografie. Die aufgebaute Druckdifferenz ist übrigens so klein, dass sie vom Menschen, außer durch die wahrnehmbaren Zugerscheinungen, nicht fühlbar ist. Sie entspricht dem Druck einer 5 mm hohen Wassersäule.

Messwerte

Diese Luftmenge die im Rahmen der Messung aus dem Gebäude entweicht (Überdruckmessung) bzw. nachströmt (Unterdruckmessung) wird als “n50-Wert” bezeichnet. Er darf bei Gebäuden

  • mit Fensterlüftung (ohne ablufttechnische Einrichtungen) den Wert 3,0 h -1
  • mit raumlufttechnischen Anlagen (mit ablufttechnischen Einrichtungen) 1,5 h-1
  • bei Passivhäusern 0,6 h-1

nicht überschreiten.

Ein n50-Wert von 2 pro Stunde (in Zeichen 2/h) bedeutet z.B., dass bei 50 Pa Differenzdruck das Luftvolumen des Gebäudes zweimal pro Stunde ausgetauscht wird.

Für die Messung gewerblich genutzter Gebäude erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir führen Luftdichtheitsmessungen rund um Scharbeutz, Lübeck, in Schleswig-Holstein, von Hamburg bis Kiel, in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern durch.