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Energieberatung für Gewerbeimmobilien in Ratekau   wappen sereetz03

Die KMU-Beratung:

Während Energieberatungen im Bereich der Wohnimmobilien durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden, wird im gewerblichen Bereich die Förderung von Beratungsleistungen durch den Sonderfonds Energieeffizienz in KMU unterstützt.

Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Es sollen Energieeffizienzpotentiale in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erschlossen werden. Im Rahmen  der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen gewährt. Dabei sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen dieser Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können dann mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds umgesetzt werden.

Wie auch bei den geförderten Energieberatungen im Wohnungsbau, besteht auch hier keine Verpflichtung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Unternehmen sollen vielmehr durch diese Beratung sensibilisiert werden; es sollen Wege zur Kosteneinsparung aufgezeigt werden.

Die möglichen Beratungsleistungen gliedern sich in 2 Bereiche. Zum Einen die Initialberatung und zum Anderen die Detailberatung.

Im Rahmen der  Initialberatung werden vorhandene energietechnische Daten untersucht und im Anschluss einer Betriebsbesichtigung in einem standardisierten Bericht dokumentiert. Neben der Beschreibung der Ausgangssituation  werden energetische Mängel benannt und Vorschläge zu Energieeffizienzmaßnahmen und möglichen Fördermöglichkeiten gegeben.
 

Der Zuschussbetrag beläuft sich bei der Initialberatung auf 80% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Es werden max. 2 Tagewerke gefördert. Somit beträgt der Höchstzuschuss 1.280,- €. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, zusätzliche Tagewerke sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.


Die Detailberatung basiert auf einer vertiefenden Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen vorrangig zu analysieren. Der zu erstellende Abschlussbericht muß dabei mindestens die folgenden Beratungsergebnisse enthalten:

  • Analyse über Mengen  und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung von Energiebedarfsberechnungen gem. aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von Schwachstellen
  • Prioritätenliste zur effizienten Energieanwendung
  • Konkrete Nennung von Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zum möglichen Einsatz regenerativer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung von vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweise auf mögliche Fördermöglichkeiten

Weitere Inhalte des  Beratungsberichtes sind zwischen Berater und Unternehmen detailliert abzusprechen.

Der Zuschussbetrag beläuft sich bei der Detailberatung auf 60% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähige Beratungskosten) von 8.000,- € kann ein Höchstzuschuß von 4800,- € gewährt werden. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar oder zusätzliche Tagewerke) sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.

Wir bieten Ihnen diese seitens der KfW-Bank förderfähige Beratung für Ostholstein (Timmendorfer-Strand, Niendorf, Scharbeutz, Haffkrug,  Sierksdorf, Neustadt, Bad Schwartau, Eutin, Ahrensbök, Grömitz, Ratekau, Stockelsdorf, Süsel, Schönwalde, Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen),  Lübeck und Travemünde an.