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Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Für Nicht-Wohngebäude ist ein Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs ausreichend. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Energieverbräuche der letzten 3 Abrechnungsjahre vorliegen. Nicht-Wohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von Menschen häufig aufgesucht werden, ist der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Für Gebäude, die sowohl zu Wohnzwecken aber auch gewerblich genutzt werden, sind separate Energieausweise (für den Wohnteil und den Nicht-Wohnteil) zu erstellen, soweit eine der beiden vorgenannten Nutzungsarten nicht unerheblich ist.
Gültigkeit von Energieausweisen
Sowohl der verbrauchsorientierte Energieausweis als auch der Bedarfsausweis haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Eine erneute Ausstellung des Ausweises wird aber notwendig, wenn Erweiterungen oder Umbauten am Objekt durchgeführt oder Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgenommen werden. Hierzu zählen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern und die Erneuerung der Dachflächen oder die Sanierung der Heizungsanlage.
Ordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer einen Energieausweis nicht vollständig oder rechtzeitig zugänglich macht. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis 15.000,- € geahndet werden.
Wir erstellen alle Arten von Energieausweisen für Gebäude in Ostholstein (Timmendorfer-Strand, Niendorf, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf, Neustadt, Bad Schwartau, Eutin, Ahrensbök, Grömitz, Ratekau, Stockelsdorf, Süsel, Schönwalde, Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen), Lübeck und Travemünde
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