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Die Gebäudedichtheitsprüfung sollte bereits während der Bauphase eines Neubaus als baubegleitende Maßnahme erfolgen, damit vorhandene Undichtigkeiten zeitnah und mit geringem finanziellen Aufwand behoben werden können. Aber auch nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sollte die Qualität der ausführenden Gewerke (z.B. Fensterbauer oder Dachdecker) durch die Gebäudedichtheitsmessung überprüft werden.
Ebenso wichtig ist es aber auch, anhand der Gebäude- dichtheitsprüfung zu belegen, dass der erforderliche Mindestluftwechsel noch eingehalten wird, da ansonsten die Gefahr von Schimmelbildung droht.
Da Undichtigkeiten der Gebäudehülle nicht immer dort ihre Ursache haben, wo ein erhöhter Volumenstrom (eine Undichtigkeit) durch die Messung festgestellt wird, bietet sich die Zuhilfenahme der Gebäudethermografie an. Hier kann die Auskühlung der Gebäudeteile während der Gebäudedichtheitsmessung sichtbar gemacht werden um so die Quelle der Undichtigkeit aufzuspüren.
Die Norm DIN EN 13829 beschreibt 2 Arten der Messung:
Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand) - Das Gebäude befindet sich bereits in einem der üblichen Nutzung entsprechenden Zustand.
Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) - Messung nach Fertigstellung der luftdichten Ebene. Einstellbare und absichtlich vorhandene Öffnungen in der Gebäudehülle sind abzudichten.
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